Wie komme ich zu einem waffenrechtlichen Dokument?

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In Österreich ist es notwendig, zur Ausübung des Schießsports ein sogenanntes waffenrechtliches Dokument vorzuweisen. Für dieses Dokument (=Waffenbesitzkarte) benötigt man folgende Voraussetzungen:

  • Mindestalter 21 Jahre
  • Der Antrag kann nur durch eine/n „verlässlichen“ EWR Bürger/in erfolgen
  • Glaubhaftmachung einer Rechtfertigung für den Besitz einer Schusswaffe (Sportschütze, Sammler etc..)
  • Ein (waffen)psychologisches Gutachten – entfällt bei Besitz einer Jagdkarte
  • der Waffenführerschein (=Befähigung über den Sachgemäßen Umgang mit einer Schusswaffe -> erhält man bei einem Waffenhändler seines Vertrauens)

Nachdem die Voraussetzungen erfüllt sind, ist ein Antrag an die zuständige Stelle einzubringen (Zuständigkeit richtet sich nach dem Hauptwohnsitz):

  • Die Bezirkshauptmannschaft
  • In Statutarstädten -> Magistrat
  • Landespolizeidirektion (wenn Sicherheitsbehörde erster Instanz bei Gemeinde)
  • In Wien: Die Polizeikommisariate

Erforderliche Unterlagen für den Antrag sind:

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Führerschein, Personalausweis)
  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • ein Lichtbild
  • in Eventu: Der Nachweis eines akademischen Grades
  • das psychologische Gutachten/die Jagdkarte
  • der Waffenführerschein

Wir als Verein sind stehen Interessenten natürlich bei unserem Stammtisch gerne mit Rat und Tat zur Seite.