Wie komme ich zu einem waffenrechtlichen Dokument?
In Österreich ist es notwendig, zur Ausübung des Schießsports ein sogenanntes waffenrechtliches Dokument vorzuweisen. Für dieses Dokument (=Waffenbesitzkarte) benötigt man folgende Voraussetzungen:
Mindestalter 21 Jahre
Der Antrag kann nur durch eine/n „verlässlichen“ EWR Bürger/in erfolgen
Glaubhaftmachung einer Rechtfertigung für den Besitz einer Schusswaffe (Sportschütze, Sammler etc..)
Ein (waffen)psychologisches Gutachten – entfällt bei Besitz einer Jagdkarte
der Waffenführerschein (=Befähigung über den Sachgemäßen Umgang mit einer Schusswaffe -> erhält man bei einem Waffenhändler seines Vertrauens)
Nachdem die Voraussetzungen erfüllt sind, ist ein Antrag an die zuständige Stelle einzubringen (Zuständigkeit richtet sich nach dem Hauptwohnsitz):
Die Bezirkshauptmannschaft
In Statutarstädten -> Magistrat
Landespolizeidirektion (wenn Sicherheitsbehörde erster Instanz bei Gemeinde)