Sicherheitsrichtlinien

Grundsätzliche Verhaltenshinweise für Schießbetrieb

Diese Verhaltenshinweise sind zwingend einzuhalten!

1.

Im Interesse der allgemeinen Sicherheit und des reibungslosen Ablaufes des Schießens ist es notwendig, dass bestimmte Regeln unbedingt und ausnahmslos eingehalten werden müssen. Um dies zu gewährleisten sind alle Anordnungen der Standaufsicht und des Leitenden zu befolgen. Das Tragen eines Gehörschutzes ist Pflicht, die Verwendung von Schutzbrillen fällt unter Eigenverantwortung.
Weder der Betreiber des Schießplatzes (Österreichisches Bundesheer) noch der veranstaltende Verein (HSV Thalerhof) tragen die Verantwortung für das Fehlverhalten und die daraus entstehenden Schäden von teilnehmenden Schützen.

2.

Der Schießplatz darf, unabhängig vom Umfang der waffenrechtlichen Urkunden des Schützen, nur mit ungeladener Waffe betreten werden.

3.

Die Schützen packen ihre Waffe erst auf dem zugeteilten Stand auf dem Tisch aus, öffnen den Verschluss oder schwenken die Trommel aus. Bei diesen Tätigkeiten muss darauf geachtet werden, dass sich der Lauf immer in Richtung Ziel gerichtet ist und sich keine Personen zwischen Waffe und Ziel befinden. Geladene Waffen dürfen nie auf den Tisch gelegt werden.

4.

Nach dem Kommando laden (und bereithalten) werden die Patronen ins Magazin oder in die Trommel eingeführt, das Magazin angesteckt und der Verschluss geschlossen bzw. die Trommel eingeschwenkt. Der Abzugfinger ist neben dem Abzugbügel langgestreckt und die Waffe ca. 45° nach unten gerichtet (Grundstellung).

5.

Nach dem Kommando „Feuer frei“ wird die Waffe in Schussposition gebracht und erst jetzt geht der Finger zum Abzug, worauf die Serie (meist 5Schuss) abgeschossen wird. Wird die Waffe im Verlauf der Serie abgesetzt, geht der Finger wieder aus dem Abzugbügel.

6.

Sollte sich eine Ladehemmung ergeben die nicht unmittelbar gefahrlos vom Schützen behoben werden kann, wird die Waffe ca. 45° nach unten gehalten. Nun verweilt der Schütze in dieser Stellung bis zur allgemeinen Beendigung der Serie und macht den Standaufsicht durch „deutliches Handheben und Zurufen“ auf den Umstand aufmerksam. Gleich hat sich der Schütze zu verhalten wenn er einen schlappen Schuss oder keinen Rückstoß verspürt. Danach ist unbedingt eine Laufprüfung vorzunehmen.

7.

Sollte die Standaufsicht, aus welchem Grund auch immer, das Kommando „Feuer einstellen“ geben, stellen alle Schützen das Schießen sofort ein, gehen in Grundstellung und warten auf weitere Anweisungen.

8.

Wenn die Serie störungsfrei abgeschossen ist, wird das Magazin entfernt oder die Trommel ausgeschwenkt und die Waffe nach nochmaliger Sichtprüfung mit der Auswurföffnung nach oben abgelegt. Nun warten alle Schützen auf das Kommando „Sicherheit — Trefferaufnahme“. Erst danach dürfen die Schützen die Feuerlinie ( = Linie Hinterkante der Tische) überschreiten. Nach dem Kommando „Sicherheit – Trefferaufnahme“ darf kein Schütze eine Waffe oder Munition berühren bis wieder das Kommando nach Punkt 4 erfolgt oder die Standaufsicht Manipulationen an der Waffe zulässt.

9.

Der Wechsel des Standplatzes ist nur mit Zustimmung der Standaufsicht und mit ungeladener Waffe erlaubt.

10.

Wenn ein Schütze das Schießen beenden will, gibt er dies der Standaufsicht bekannt, damit diese überzeugen kann, dass die Waffe entladen ist und sich auch in keinem Magazin eine Patrone befindet. Nun wird die Waffe zum Ziel gerichtet und den Vorschriften entsprechend gesichert. Erst jetzt wird die Waffe wieder vorne auf dem Tisch versorgt.

11.

Später ankommende Schützen melden sich beim Leitenden in der Halle des Schießplatzes an und werden dann zur Standaufsicht begleitet oder geschickt und warten dort auf die Übernahme derselben, der sie bei der nächsten Serie dann eingliedert.

12.

Jeder Schütze wird ermutigt den Schützen nebenan aufzufordern, unsachgemäße Handlungen zu unterlassen, die die Sicherheit und den Ablauf betreffen. (gegenseitige Kontrolle )

13.

Es gelten die Militärischen Sicherheitsbedingungen (liegen beim Schießbuch auf)